RA Becker

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Wir vertreten zahlreiche mittelständische Unternehmen der Wohnungswirtschaft wie Hausverwaltungen, ebenso private Vermieter und Mieter, um Streitigkeiten aus Mietverträgen – wenn möglich – zu vermeiden und erforderlichenfalls im Interesse unserer Mandanten zu entscheiden. Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Gestaltung von Mietverträgen – gleich ob es sich um Gewerbe- oder Wohnraummietverträge – handelt, über die Beratung und Beurteilung von Mieterhöhungen oder Mietminderungsansprüchen hin zu Fragen der Beendigung von Mietverhältnissen etwa durch Kündigung bis zur Durchführung der gerichtlichen Räumungsverfahren und der zur Durchsetzung des Urteils notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Oft entstehen Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern über die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, die Beurteilung und die Folgen von Mängeln der Mietsache sowie über die Rechte an der Mietkaution und die Berechtigung von Nebenkostenabrechnungen. Auch hier unterstützen wir Sie – ob Mieter oder Vermieter – bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wohnungseigentümer finden ebenso wie Verwaltungen von Eigentumsanlagen in uns kompetente Ratgeber zur Klärung ihrer rechtlichen Probleme, sei es innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft, im Verhältnis der Wohnungseigentümer zur Verwaltung oder Außenstehenden gegenüber.


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