RA Becker

Vertrags- und Handelsrecht

Im Vertrags- und Handelsrecht ist anwaltliche Beratung wegen der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte und Interessen unentbehrlich. Wir legen besonderen Wert auf die vorbeugende Beratung zur Vermeidung späterer kostenintensiver unerfreulicher Auseinandersetzungen, denn ein Vertrag ist nur so gut, wie er künftigen Streit vermeidet.
Gerne übernehmen wir für Sie die Gestaltung von Verträgen, beraten und vertreten Sie aber auch bei Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich. Wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- und Zahlungsvereinbarungen für Ihr Unternehmen benötigt werden, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Wir schützen Ihre Urheber- und Nutzungsrechte und setzen diese erforderlichenfalls gerichtlich durch.


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